FAQ Ergonomie
Ergonomie ist die Wissenschaft, welche das Verhalten und die Reaktionen des Menschen bei seiner Arbeit erforscht. Das Forschungsobjekt ist der arbeitende Mensch mit seinen Wechselwirkungen zu den Arbeitsbedingungen. Die Anwendung der Erkenntnisse der Ergonomie führt zur Anpassung der Arbeitsbedingungen an die physiologischen und psychologischen Voraussetzungen und Fähigkeiten des Menschen. Daraus entwickelt sich das wichtigste Prinzip der Ergonomie: „Die Anpassung der Arbeit an den Menschen“.
Es gibt Mittlerweilen fünf Bewertungsebenen.
In der ersten Ebene wird die Ausführbarkeit beschrieben. Das heisst: ist der Mensch überhaupt in der Lage, eine gewisse Arbeit auszuführen?
Die zweite Ebene definiert die Erträglichkeit oder die Schadenlosigkeit. Die Arbeit muss ohne Gefahr für eine Beeinträchtigung der Gesundheit über die Dauer der Schicht, bei täglicher Wiederholung und über ein gesamtes Berufsleben hinweg ausführbar sein.
Die dritte Ebene gilt der Zumutbar. Da kommen geschlechterspezifische, kulturelle und gesellschaftliche Faktoren hinzu.
Die vierte Ebene beschreibt die Persönlichkeitsförderung. Stimmt der Lohn zur Arbeit, gibt es Anreize für Weiterbildung, ist man im Team integriert, usw.
Zur Persönlichkeitsförderung hat sich in den letzten Jahren die fünfte Ebene, die Sozialverträglichkeit durchgesetzt. Kann ein Arbeitsplatz oder eine Arbeit selbst strukturiert werden. Ist die Arbeitszeit individuell gestaltbar. Kann selbständig geplant werden oder sind eigene Konzepte möglich.
Investitionen in der Arbeitssicherheit kommen den Mitarbeitern und dem Unternehmen zugute. Die Mitarbeiter machen weniger Unfälle und bleiben gesünder, dadurch stehen sie dem Betrieb länger als Arbeitskraft zur Verfügung. Für die Realisierung müssen ca. 0,5 bis 1,0 Personentage pro Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (je nach Betriebsgrösse) investiert werden. Bei konsequenter Umsetzung können im ersten Jahr ca. 20% der Ausfallstunden reduziert werden.
Gemäss SIA-Norm 358 im Normalfall 1,0 m
Bevor eine Maske getragen werden muss, sollten zuerst alle technischen und organisatorischen Massnahmen überprüft werden, die eine Tragpflicht eventuell unnötig macht. Luftschadstoffe haben immer eine Quelle. Diese muss in erster Linie eliminiert oder zumindest reduziert werden. Andere Vorkehrungen sind Ableitung der Schadstoffe, oder geeigneten Lüftungen. Wenn alles Mögliche getan wurde, müssen die persönlichen Schutzmittel eingesetzt werden (Maske, Handschuhe etc.). Eine Maskenpflicht besteht ohnehin, wenn Trübung, Rauch und Nebel in der Luft ersichtlich sind, oder unübliche Gerüche und Gase sich verbreiten.
Diese finden Sie In der sogenannten MAK-Liste (Maximale Arbeitsplatz Konzentration). Diese kann unter der Bestellnummer 1903 beim SUVA Kundendienst gratis bezogen werden.
Belästigender Lärm kann entweder an der Quelle (Maschine) oder mit Trennwänden und Schall dämmendem Material gedämpft werden. Vor allem an Orten mit Tätigkeiten, die eine hohe Anforderung an die Konzentration stellen, sollten Massnahmen ergriffen werden. Lärm bewirkt zudem hohe Muskelspannung und körperliche sowie geistige Ermüdung.
Richtwerte der Lufttemperatur
Art der Arbeit | Lufttemperatur |
Sitzende, vor allem geistige Arbeit | 22 – 26 °C |
Sitzende, leichte Handarbeit | 20 – 22 °C |
Leichte körperliche Arbeit mit Stehen und Fortbewegen | 18 – 21 °C |
Mittelschwere körperliche Arbeit | 16 – 19 °C |
Schwere körperliche Arbeit | 12 – 17 °C |
Es gibt sehr viele und unterschiedliche Möglichkeiten wie ein PC-Arbeitsplatz eingerichtet werden kann. Ideal wäre eine individuelle Beratung. Es ist nicht nur die richtige Sitz- und Computerposition wichtig. Mitentscheidend sind auch die Umgebungsfaktoren. In der SUVA-Broschüre 44034 finden Sie das Wichtigste zusammengefasst.
Es gibt unterschiedliche Definitionen einer guten Arbeit.
Wenn eine Arbeit…
- …Ansprüche und Abwechslung bietet…
- …eine Herausforderung ist…
- …die Möglichkeit daraus ergibt um zu lernen…
- …mit eigenen Entscheidungen getroffen wird…
- …dem Mitarbeiter Anerkennung und soziale Bestätigung erfährt…
- …einen Sinn ergibt…
- …die Ziele für die Zukunft verbindet…
…dann ist eine Arbeit förderlich.
Die von Industrie, Handel und Gewerbe häufig gewünschten allgemein gültigen Gewichts oder Hebegrenzwerte existieren leider nicht. Sie können auch nicht existieren, da jeder Hebe- und Transportvorgang durch vielfältige Gegebenheiten und Einflüsse einzigartig ist. Die unten stehende Richtwerttabelle die 1995 vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) in der Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz übernommen wurde, hat nach wie vor ihre Gültigkeit. Die Angaben gelten für gesunde „Durchschnittsmenschen“, die nicht speziell trainiert sind, jedoch über eine normale Geschicklichkeit verfügen. Die Angaben setzen zudem voraus, dass die Last möglichst körpernah getragen werden kann.
Die Werte müssen in der Praxis aufgrund von Lastkriterien wie Form, Volumen, Schwerpunkt, Stabilität, Greifbarkeit und Griffigkeit sowie Situationskriterien wie Hubweg, Körperhaltung, Rumpfdrehung und Hebefrequenz entsprechend reduziert werden.
Zumutbare Lastgewichte bei gelegentlichem Heben ohne besondere Hebetechnik:
Alter | Männer | Frauen |
14 bis 16 Jahre | ≤15 kg | ≤11 kg |
16 bis 18 Jahre | ≤19 kg | ≤12 kg |
18 bis 20 Jahre | ≤23 kg | ≤14 kg |
20 bis 35 Jahre | ≤25 kg | ≤15 kg |
35 bis 50 Jahre | ≤21 kg | ≤13 kg |
über 50 Jahre | ≤16 kg | ≤10 kg |
bis zum Ende des 6. Schwangerschaftswoche | ≤ 5/10kg | |
ab dem 7. Schwangerschaftswoche | ≤ 5kg |